Malerarbeiten, Heimwerkarbeiten und Schönheitsreparaturen
Oft lässt sich im Mietvertrag eine Klausel zu Renovierungsarbeiten ausfinden. Diese werden als Schönheitsreparaturen bezeichnet. Damit fallen nicht so große Malerarbeiten auf uns zu.
Beim Einzug erklärte sich der neue Mieter im Vertrag bereit, die vorgeschriebenen Aufgaben während der Miete zu erledigen. Dazu gehören oft Malerarbeiten bzw. Schönheitsarbeiten, welche selbst oder vom gekonnten Maler erledigt werden kann.
Fenster, Türen und Heizkörper werden ebenso von uns gestrichen, da diese noch unter der „Schönheitsreparaturen“ fallen. Sollten sich in den Wänden Löcher oder große Kratzer befinden, welche durch Bohrarbeiten oder Unachtsamkeit entstanden sind, müssen diese mit einem geeigneten Putz versiegelt werden.
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*Hierbei handelt es sich um Pauschalpreise – Bitte Kontakt aufnehmen für eine Preiskalkulation.
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