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AGB der Firma Step-Logistik

1. Anbieter/Kunden

Anbieter der Umzugsleistungen ist die Firma Step-Logistik
(Zarko Sevic) – Wilhelm-Busch-Str. 2, 74076 Heilbronn – Deutschland.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB)
gelten für alle Verträge der Step-Logistik über Dienstleistungen einschließlich
der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens
des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.

 

Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die
Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14BGB. Verbraucher ist
ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zum Zwecke abgeschlossen
wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn
er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Leistungen von Step-Logistik

Step-Logistik organisiert und führt Umzüge durch und kann in
diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige
Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Verladung und
Entladung des Umzugsgutes. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen
entsprechendes Zusatzentgelt hinzu buchen, z. B. Kauf von Umzugskartons,
Einrichtung von Halteverbotszonen oder das Be- & Entpacken der Kartons.

 

2.1 Basisleistungen.

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit Step-Logistik
sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:

 

Planung und Organisation des Umzuges

An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges – sowie Kraftstoff
für das bzw. die Transportfahrzeuge

Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl
an Be- als auch Entladestelle

Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug
durch das Umzugspersonal

Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort

Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am
Einzugsort

Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes

Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte und
Stretch-Folien)

2.2 weitergehende Leistungen

Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Step-Logistik angeboten, gegen zusätzliches
Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

 

Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen

Ein- und Auspacken von Umzugsgut

Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem
Aufstellen der erforderlichen Straßenschilder

Gestellen von Möbelliftern
hierbei ist die Information mindestens 7 Tage vor dem Umzug zu nennen.

Gestellung von Verpackungsmaterialien

Einlagerung von Umzugsgut

Abschluss von zusätzlichen Versicherungen

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang
oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Step-Logistik
unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu
vergüten.

 

2.3

Das eingesetzte Personal von Step-Logistik ist nicht zur
Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

 

2.4

Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche
Güter.

 

2.5

Gefährliche Güter sind Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge,
Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer
Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes
beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter und/oder Leben und
Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen ausgehen. Zudem können Güter auch
vom Gesetzgeber als gefährliche Güter eingestuft worden sein. Typische
Beispiele sind Chemikalien, Flüssiggas, Feuerwerkskörper, Benzin, Heizöl,
bestimmte Düngemittel und andere leicht entzündliche Gegenstände und
Flüssigkeiten, bestimmte Abfälle, radioaktive Stoffe aller Art (z. B. für
medizinisch und technische Anwendungen) aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen
keinerlei Gefahr darstellen, aber in großen Mengen gefährlich sein können (z.
B. Sprühdosen).

 

2.6

Auch ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine
besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den
Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit Step-Logistik dem
Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

2.7

Step-Logistik kann einen weiteren Frachtführer,
Möbelspediteur oder Subunternehmer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.
Daneben hat Step-Logistik
das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden
gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.

 

2.8

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt
werden.

 

2.9

Step-Logistik erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten
Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des
vereinbarten Entgeltes.

 

2.10

Leistungen durch Drittanbieter/ Mehrwertdienste

 

Die Verwendung der Mehrwertdienste setzt voraus, dass der
Kunde zuvor einwilligt. Seine Einwilligung kann er jederzeit per E-Mail an info@step-logistik.de
oder per Post an Step-Logistik (Zarko Sevic) Wilhelm-Busch-Str. 2, 74076
Heilbronn, widerrufen.

Die Nutzung ist kostenlos und unverbindlich.

 

Nachdem der Kunde die Angebote erhalten hat, entscheidet er
selbst, ob und von welchem Partner er das Angebot annimmt. Step-Logistik ist
weder als Vertragspartner beteiligt noch tritt er als Vertreter oder
Erfüllungsgehilfe der Vertragsparteien in Erscheinung.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

Die vertraglichen Leistungen von Step-Logistik werden im
Vorfeld vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde kann Step-Logistik
über deren Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte
Informationen über den Umzug zukommen lassen. Online geschieht dies durch
vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von Step-Logistik bestehenden
Bestellformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen und
Unterlagen.

 

Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden
die Grundlage für die von Step-Logistik berechneten Kosten und die spätere
Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder
unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sie können Mehrkosten
verursachen oder dazu führen, dass der Umzug am geplanten Tag nicht
durchgeführt wird.

 

Step-Logistik erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden
einen konkreten Kostenvoranschlag. Im Regelfall wird zuvor durch einen
Mitarbeiter des Verkaufsteams von Step-Logistik telefonisch Rücksprache mit dem
Kunden gehalten. Hier werden im Einzelnen noch einmal die Details der Angaben
des Kunden besprochen, wie z. B. Ein- und Auszugsadresse, Umzugsgutliste,
Preisbildung. Auf der Grundlage der Angaben des Kunden erstellt Step-Logistik dann einen
konkreten Kostenvoranschlag und übermittelt diesen dem Kunden per E-Mail. Sagt
der Kostenvoranschlag dem Kunden zu, hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf
den Kostenvoranschlag telefonisch oder per E-Mail bei Step-Logistik zu melden,
die Details des anstehenden Auftrages noch einmal zu berichtigen sowie etwaig
fehlende Informationen zu ergänzen.

 

Sind danach die erforderlichen Daten eingegeben und bekannt,
die von Step-Logistik zu erbringenden Leistungen spezifiziert, Umzugsdatum und
Leistungszeitraum sowie das vom Kunden zu zahlende Entgelt festgelegt, liegt
ein verbindliches Angebot von Step-Logistik vor, den Umzug zu dem angegebenen
Zeitraum zu dem genannten Preis zu erbringen. Der Kunde kann diesen Umzug zu
diesen Konditionen dann direkt über die Website oder über Telefon bei Step-Logistik
buchen.

Die ordnungsgemäße Leistung der Anzahlung stellt auch eine verbindliche
Annahme des Angebots von Step-Logistik seitens der Kunden dar, durch den der
Vertrag mit Step-Logistik zustande kommt.

 

Step-Logistik bestätigt dem Kunden binnen 3 Werktagen nach
Eingang der Anzahlung den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung). Diese
Auftragsbestätigung enthält die Details des abgeschlossenen Vertrages erneut. Step-Logistik
ist berechtigt, Aufträge auch abzulehnen; Gründe hierfür sind nicht
erforderlich.

 

4. Datenschutz

Step-Logistik verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten
zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an
Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit
vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die
Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

 

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Step-Logistik
hingewiesen.

 

5. Pflichten des Kunden

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige
Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum
Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei
Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im
Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste
etc.).

 

5.2

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste
an Step-Logistik zu übersenden. Soweit Teil des Buchungsprozesses, ist der
Kunde verpflichtet, die vollständige Umzugsgutliste unmittelbar im Rahmen des
Buchungsvorgangs auf der Website einzugeben. Falls eine Umzugsgutliste nicht
vor oder im Rahmen einer Buchung abgefragt/mitgeteilt wurde, hat der Kunde die
Umzugsgutliste nach Aufforderung durch Step-Logistik spätestens bis zu dem von Step-Logistik
mitgeteilten Datum durch das vorgesehene standardisierte Formular an Step-Logistik
zu übersenden.

 

5.3

Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche
Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des
Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken.
Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen
als Zusatzleistungen bei Step-Logistik gebucht hat.

 

5.4

Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von
behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum
des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei Step-Logistik
als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort
und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist Step-Logistik verpflichtet, sich um
die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten
Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht
insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.

 

5.5

Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Step-Logistik sämtliche
aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende
Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen,
Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist Step-Logistik nicht verpflichtet, diese
Unterlagen zu prüfen.

 

5.6

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische
Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu
sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen
Transportsicherung ist Step-Logistik nicht verpflichtet.

 

5.7

Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet
nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

 

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be-
und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere
unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde Step-Logistik
einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. In-Empfangnahme des
Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der
Leistungen von Step-Logistik berechtigt ist. Der Kunde hat seinen
Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails,
Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.

 

Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde
abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist Step-Logistik
berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 25,00 € brutto pro angefangene halbe Stunde pro vor
Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 2 Stunden Wartezeit ist Step-Logistik
berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den vertraglich
vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes
vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis
gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be-
und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen.
Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 15
Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung
durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden
seitens Step-Logistik Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 40,00 €
brutto pro angefangene Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens
zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom
Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht
vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in
welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.

 

6. Besonderheiten beim Umzugstransport

6.1

Da der Vertrag ausschließlich mit Step-Logistik zustande
kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung
der Beförderung grundsätzlich an Step-Logistik und idealer
Weise
in Textform per E-Mail zu richten.

 

6.2

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter des
Umzugsunternehmens, d. h. diejenigen Personen, die den Umzug vor Ort
durchführen, grundsätzlich keine Vollmacht besitzen und Step-Logistik daher
nicht rechtsgeschäftlich vertreten können. Sofern der Kunde während des Umzugs
vor Ort noch bestimmte Zusatzleistungen hinzu buchen will und diese
Zusatzleistungen auch erbracht werden können oder wenn absehbar zusätzlicher
Mehraufwand entsteht, so sind die betreffenden Leistungen vor Ort schriftlich
zu dokumentieren und zu bestätigen.

 

6.3

Zahlungen durch den Kunden an die Mitarbeiter vor Ort haben
gegenüber Step-Logistik ausschließlich dann befreiende Wirkung, wenn die
Zahlung über ein durch Step-Logistik autorisiertes elektronisches
Zahlungsmittel im Sinne von Punkt 7.1 erfolgt. Bei Zahlungen vor Ort werden dem
Kunden die Informationen mitgegeben, welcher Mitarbeiter das Bargeld annehmen
darf. Trotzdem vorgenommene Zahlungen des Kunden, die nicht über ein von Step-Logistik
autorisiertes elektronisches Zahlungsmittel erfolgen, werden nicht mit
befreiender Wirkung zu Lasten von Step-Logistik geleistet. Solche Zahlungen
lässt Step-Logistik also nicht gegen sich gelten.

 

6.4

Trinkgelder sind mit der Rechnung von Step-Logistik nicht
verrechenbar. Der vor Ort ausführende Möbelspediteur ist nicht berechtigt,
Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen direkt an diesen haben daher keine
schuldbefreiende Wirkung gegenüber Step-Logistik.

 

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1

Step-Logistik bietet die folgenden Zahlarten:

 

Vorkasse/Überweisung

Kreditkarte

Paypal

Zahlung per Sofortüberweisung

Zahlung gegen Bargeld

Step-Logistik behält sich vor, weitere Zahlungsdienstleister
anzubieten.

 

Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter, wie
z.B. PayPal gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des
betreffenden Zahlungssystemanbieters, die über den jeweils folgenden Link
eingesehen werden können:

 

PayPal (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full?locale.x=de_DE)

 

Gegebenenfalls muss der Kunde zudem über ein Benutzerkonto
bei dem Anbieter verfügen.

 

Grundsätzlich hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 20 %
des Auftragswertes zu leisten. Diese Anzahlung ist entsprechend der gewählten
Zahlungsmethode zu erbringen.

 

Weitere 50 % des Rechnungsbetrages sind 7 Tage vor dem
geplanten Umzugsbeginn (01. Tag) und die restlichen 30 % nach Umzugsende gegen (Schluss-)Rechnungsstellung
zu zahlen.

 

60 % des Auftragswertes sind in den Fällen sofort fällig,
bei denen 14 Tage oder weniger zwischen Buchungs- und Umzugsdatum liegen.

 

Grundsätzlich muss der Kunde sich für ein Bezahlsystem der
unter Punkt 7.1 genannten Möglichkeiten entscheiden; ein späterer Wechsel der
Zahlungsart wird nicht akzeptiert. Im Einzelfall behält sich Step-Logistik vor, die vom
Kunden gewählte Zahlart abzulehnen und auf eine andere Zahlart zu verweisen.

 

7.2

Steht dem Kunden gegenüber einem Dritten, z.B. einer
Dienststelle oder seinem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenerstattung
zu, tritt er bereits jetzt diesen Anspruch in Höhe des Auftragswertes an Step-Logistik ab, die diese Abtretung
annimmt. Der Kunde weist darüber hinaus den Dritten an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende schriftliche Anforderung direkt an Step-Logistik
auszuzahlen.

 

Die dem Kunden durch Step-Logistik genannten Preise verstehen sich
einschließlich der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

 

7.3

Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der
Leistungserbringung durch Step-Logistik
Mehraufwände, z. B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden,
aufgrund einer Änderung der Länge von Laufwegen oder wegen mangelhafter Erfüllung
der unter 5. definierten Verpflichtungen, so behält sich Step-Logistik vor, dem
Kunden die entstehenden Mehraufwände gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für
Mehraufwände von Step-Logistik in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der
Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z. B. durch Zubuchen von
Zusatzleistungen erweitert.

 

7.4

Kündigt der Kunde den Umzugsvertrag nach Punkt 8. dieser
AGB, so ist der Kunde damit einverstanden, dass Step-Logistik das von dem Kunden ausgewählte
Zahlungsmittel auch für die anfallenden Stornierungsgebühren nutzt. Step-Logistik
ist berechtigt, die gemäß Punkt 7.1 erhaltene Anzahlung mit der entstehenden
Stornierungsgebühr zu verrechnen.

 

7.5

Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an
seine E-Mail-Adresse. Gegen Ansprüche von Step-Logistik steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung
nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt
oder von Step-Logistik unbestritten sind. Dem Kunden steht ein
Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und so weit
dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

7.6

Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften
aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat
der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen.

 

7.7

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Pfandrecht
des Frachtführers gemäß §§ 451, 440 ff. HGB sowie für Käufe (z. B. von
Umzugskartons, Kleiderboxen) folgender Eigentumsvorbehalt:

 

Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften
aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat
der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen. Bei
Verbrauchern behält sich Step-Logistik
das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags
vor. Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Step-Logistik das
Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte
sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Dritte übertragbar.

 

7.8

Verzugsbedingte Aufwendung sind vom Kunden zu tragen. Für
jede berechtigte Mahnung verlangt Step-Logistik 5,00 € inkl. MwSt.

 

8. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht

8.1

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne
von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches
Widerrufsrecht nach § 355 BGB.. Der Kunde wird vor
Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität
Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme
von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.

 

8.2

Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt
der Kunde, so kann Step-Logistik,
sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von Step-Logistik
zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, dass das
etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was
Step-Logistik infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder
anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässst,
oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.

 

8.3

Daneben räumt Step-Logistik dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:

 

8.3.1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss,
jedoch mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Step-Logistik einen Anspruch
auf 25% der vereinbarten Vergütung.

 

8.3.2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 14 Tage,
jedoch mindestens 9 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Step-Logistik einen Anspruch
auf 50% der vereinbarten Vergütung.

 

8.3.3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 8 Tage vor
dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Step-Logistik einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten
Vergütung.

 

8.3.4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der
ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch
den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch Step-Logistik akzeptiert wurde.

 

8.3.5. Stornierungen sind ausschließlich per E-Mail an die
info@step-logistik.de vorzunehmen.

 

8.4 Rücktrittsrecht für Step-Logistik

Step-Logistik
hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls Step-Logistik
keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die
vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass Step-Logistik dies hat,
vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass Step-Logistik diese
Umstände zu vertreten hat.

 

Ein derartiges Rücktrittsrecht steht Step-Logistik auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht
erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines
anerkannten Interesses von Step-Logistik rechtfertigen, z. B. im Falle höherer
Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.

 

Storniert Step-Logistik den Umzug einen Tag (18 Stunden) vor dem vereinbarten
Umzugstermin oder am Umzugstag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine
Entschädigung in Höhe von bis zu 200 % des Gesamtbetrages des zwischen Step-Logistik
und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck,
die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten
Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch Step-Logistik hat
schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.

 

9. Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss

9.1 Änderung des Umzugsdatums

a) Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist
möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 16 Tage in
der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 16 Tage
(ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.

 

b) Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums
beträgt 45,00 € brutto.

 

c) Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger
als 16 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Umzugsdatums mehr möglich

 

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Step-Logistik
beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Hierzu ist Step-Logistik auch nicht verpflichtet.

 

11. Rechtswahl

Auf Verträge zwischen Step-Logistik und ihren Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen
bzw. europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern
sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die
in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
sofern dem Kunden diese einen weitergehenden Schutz gewähren.

 

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den
Vertragsverhältnissen zwischen Step-Logistik und dem Kunden der Sitz von Step-Logistik in Heilbronn.

 

TEIL B. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g
HGB

 

Step-Logistik
haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen
mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür
verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.

 

1. Haftungsgrundsätze

Step-Logistik
haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der
Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch
Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut
befindet.

 

2. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von Step-Logistik wegen Verlust oder
Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter
Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen
Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Step-Logistik auf den
dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Step-Logistik wegen der
Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen
Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder
durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere
Schäden als Sach-und Personenschäden, so ist in
diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei
Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

 

3. Transport- und Lagerversicherung

Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als
die gesetzliche mit Step-Logistik zu vereinbaren und eine
Transportgüterversicherung abzuschließen.

 

4. Wertersatz

Hat Step-Logistik für Verlust des Gutes Schadenersatz zu
leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu
ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des
unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.
Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der
Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch
die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

 

5. Besondere Haftungsausschlussgründe

(1) Step-Logistik ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung
befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden
Gefahren zurückzuführen ist:

 

Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen,
Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d
Abs.1 Nr.1 HGB);

ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
(§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);

Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den
Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);

Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur
verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);

Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht
den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht,
sofern Step-Logistik den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher
hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§
451 d Abs.1 Nr.5 HGB);

Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§
451 d Abs.1 Nr.6 HGB);

natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der
zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen,
Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des
Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so
wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Step-Logistik
kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Step-Logistik
alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere
Weisungen beachtet hat.

 

(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden, die durch
Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden
sind.

 

6. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch
für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung
des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Step-Logistik nicht
vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein
Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.

 

(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen
gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.

 

7. Ausführender Möbelspediteur

Beauftragt Step-Logistik für den Umzug einen anderen,
ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der
beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der
ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend
machen.

 

Für Schäden nicht am Gut wie z. B. am Gebäude, im
Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm
zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen
tritt Step-Logistik ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden
Möbelspediteur an den Kunden ab.

 

8. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB

(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des
Gutes sind nach Anlieferung Step-Logistik gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB
spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform
(E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis,
Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

 

Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei
Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im
Rahmen des § 438 HGB:
Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein.
Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.

 

(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste
müssen Step-Logistik gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform,
angezeigt werden.

 

(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten
Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.

 

(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438
Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der
Kunde Step-Logistik gegenüber
diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.

 

(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige
Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den
beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen
lässt.

 

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